Artikel-Schlagworte: „Wettbewerbsrecht“

Abmahnungen gibt es viele. Die arbeitsrechtliche Abmahnung oder die Abmahnung im Wettbewerbsrecht. Besonders präsent ist die Abmahnung wegen vermeintlichen Urheberrechtsverstößen, die gerade bei Nutzern von Tauschbörsen (Filesharing) zu großen Kosten führen kann. Schnell ist ein Musiktitel heruntergeladen. Man denkt sich nichts dabei. Bis der Brief von Rechtsanwälten reinflattert und man zuweilen horrende Anwaltsgebühren bezahlen und eine strafbewerhte Unterlassungserklärung abgeben soll. Hier ist dann höchste Eile geboten. Hier gibt es verschiedene Handlungsalternativen. Da die Abmahner für gewöhnlich mit der ausgesprochenen Abmahnung zugleich gerichtliche Schritte ankündigen, droht eine einstweilige Verfügung, warnt Rechtsanwältin Beate Wieloch. Deshalb ist sofortiges Handeln erforderlich. Rechtsanwältin Wieloch hinterlegt in den Fällen, in denen die gegnerische Seite mit einem unbegründeten Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung droht stets eine Schutzschrift bei Gericht. Damit konnten schon in vielen Fällen einstweilige Verfügungen verhindert werden. Die Erfolgsquote von Rechtsanwältin Beate Wieloch ist hier beachtlich. In keinem einzigen Fall, in denen ein Mandant von Rechtsanwältin Beate Wieloch eine Abmahnung erhalten hat und über Rechtsanwältin Beate Wieloch eine Schutzschrift hinterlegt hatte, scheiterten die Prozessgegner mit ihrem Ansinnen sofort und ohne mündliche Verhandlung eine einstweilige Verfügung zu erwirken. Nur in einem einzigen Fall erreichte ein Prozessgegner einen Phyrussieg, da das Gericht 5/6 der Gerichtskosten dem Gegner auferlegte. Der Mandant von Rechtsanwältin Beate Wieloch musste noch nicht einmal 17 %  der Gerichtskosten zahlen, während der Abmahner – es handelte sich um eine Abmahnung eines Mitbewerbers eines Mandanten von Rechtsanwältin Beate Wieloch – fast alles bezahlen musste. Es lohnt sich also für Abmahnopfer nach Zugang einer Abmahnung an einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältion zu wenden. Rechtsanwältin Beate Wieloch bietet auf der Internetseite www.WettbR.de ausführlich Ratschläge beim Umgang mit einer Abmahnung.